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Lohn-und Personalagenda

Dazu gehört die komplette Führung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Vertretung vor allen Behörden, also nicht nur vor der Sozialversicherung, sondern auch vor den Krankenkassen und dem Finanzamt. Wir stellen Ihnen aktuelle Muster von Arbeitsverträgen zur Verfügung. Durch Ihre Vollmacht werden Sie von allen Sorgen rund um die Führung der Lohn- und Gehaltsabrechnung befreit.

Machen Ihnen Schwankungen Sorgen? Ist das Gehalt in Ihrer Region richtig festgelegt? Möchten Sie ihren Mitarbeitern Gehalt zu erhöhen und wissen sie nicht, ob Sie Mitarbeiter-Benefits oder das Bruttogehalt nutzen sollen? Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zur Lohnabrechnung und die Lohnbearbeitung selbst gehört nicht nur die korrekte Berechnung des Nettogehalts, sondern auch die Einhaltung folgender Vorschriften:

  • Arbeitsgesetze (Mindestlohn, garantierter Lohn, Arbeitszeiten, Urlaub, Reisekostenzuschüsse und andere)
  • Steuergesetze (insbesondere das Einkommensteuergesetz)
  • Sozial- und Krankenversicherung (Berechnung der Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung, sofern das Einkommen des Arbeitnehmers beitragspflichtig ist)
  • Schutz personenbezogener Daten (sichere Verwaltung sensibler Mitarbeiterinformationen)

Sie übergeben die oben genannte Gesetzgebungslast logischerweise auf uns.