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Einheitlicher Wechselkurs für das Jahr 2018



Due date:
18.1.2019

Eine neue Anweisung "GFŘ-40" der Finanzverwaltung bestimmt einheitliche Wechselkurse für die Umrechnung anderer Währungen in CZK für die Steuerzwecke.  Der Wechselkurs für EUR beträgt 25,68 CZK/EUR.